Wer kann Mitglied werden?

  • Arbeitnehmer
  • Arbeitsuchende
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Pensionäre
  • Rentner
  • Unterhaltsempfänger

Die Einkünfte müssen erwirtschaftet werden aus:

  • nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Pension und Betriebsrente
  • gesetzlichen und privaten Renten
  • Unterhaltsleistungen

Ich beraten auch bei Einkünften aus:*

  • Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • privaten Veräußerungsgeschäften

  • ehrenamtliche Beschäftigung bis 3.000 €

         

     

       *Einnahmen bis 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR

 

 

Kontakt: 

Haben Sie Fragen? Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren?
Rufen Sie mich an:

 

0151/10207193
 

 

Wittelsbacher Lohnsteuerhilfe-

verein e. V 

Anna Naistet

Aichach

08251/8961537

witt-lohi@t-online.de 

 

 

 

 

     
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