Wittelsbacher Lohnsteuerhilfeverein e. V.

Beitragsordnung

§ 1 Beitragspflicht

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung zu entrichten.

2. Verheiratete Mitglieder zahlen nur einen gemeinschaftlichen Mitgliedsbeitrag. Für die Zahlung des Beitrages haften sie gesamtschuldnerisch.

3. Die Erbringung der Beratungsleistung kann der Verein von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages abhängig machen.

§ 2 Beitragsbemessung

1. Der Mitgliedsbeitrag wird als Einheitsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme und dem Umfang der Beratungsleistung erhoben.

2. Der Beitrag ist unter sozialen Gesichtspunkten wie folgt gestaffelt:
 

Tarif


Bemessungsgrundlage


Beitrag in €
(im Jahr)

Beitrag 1

ledige Mitglieder

€ 100,00

Beitrag 2

verheiratete Mitglieder

€ 150,00

Beitrag 3

Mitglieder mit vermietetem Grundbesitz

Zusätzlich € 50,00 je Objekt

Beitrag 4

Mitglieder, mit Kapitalerträgen

Zusätzlich € 20,00

 

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig € 10,00 inkl. USt.

3. Besteht aufgestauter Beratungsbedarf für den Zeitraum vor Beginn der Mitgliedschaft, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr der Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich für jedes zurückliegende Jahr, das bearbeitet werden muss, entsprechend des Tarifs gem. § 2 Ziff. 2 der Beitragsordnung.

4. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig.

§ 3 Forderungsverfolgung

1. Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, fällige Beiträge zur Zahlung anzumahnen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Beitragseinbringung zu ergreifen.

2. Der Verein hebt folgende Fremdkosten bei Verzug: ‐ Für jede Anschriftenermittlung bei Nichtzustellbarkeit die hierfür entstehenden Fremdkosten. ‐ Für jede Rücklastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von jeweils € 5,00. ‐ Für jede Teilzahlungsvereinbarung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % des gestundeten Betrages, mindestens jedoch € 5,00.

§ 4 Inkrafttreten

Die vorstehende Beitragsordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

 


 

 

Kontakt: 

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Rufen Sie mich an:

 

0151/10207193
 

 

Wittelsbacher Lohnsteuerhilfe-

verein e. V 

Anna Naistet

Aichach

08251/8961537

witt-lohi@t-online.de 

 

 

 

 

     
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